Parlamentarisches

Rede zur Regierungserklärung Verbraucherschutz

Erwiderung von MdL Julia Bonk (DIE LINKE) auf Fachregierungserklärung von Sozialministerin Clauß (CDU)  zum Thema:

„Verbraucher kennen – Verbraucher fragen – Verbraucher schützen"

 

Es gilt das gesprochene Wort!

  

Anrede,

 

die hier vorgetragenen Ausführungen der Ministerin scheinen leitmotivisch von den bekannten Worten Theodor Fontanes getragen zu sein, die dieser dem Herrn von Briest oder nennen wir ihn Mustermann in den Mund zu legen pflegte: „Ach, Luise, laß … das ist ein zu weites Feld“ ! Ein weites Feld ist der Verbraucherschutz durchaus, doch nicht zu weit, dass nicht konkretes Handeln fruchtbare Veränderungen bringen kann. Sie haben zwar vieles angesprochen, aber leider hat die Ministerin selbst das Feld noch kaum von der Seite betreten. Nutzen wir also die Regierungserklärung für eine erste Bilanz, eine Aufgabenbeschreibung und Positionsbestimmung.

 

Es ist leider zu konstatieren, dass in Puncto Verbraucherschutz seitens des zuständigen Ministeriums in Sachsen bislang noch nicht viel passiert ist: was gab es da – eine Umbenennung des Ministeriums,  eine Presseerklärung der Ministerin zum Thema Google Street View – es handelt sich hier der Natur der Sache nach um eine Meinungsäußerung, und eine Regierungserklärung und Ihre gestrige Vereinbarung mit der Verbraucherzentrale. Und das ist einfach herzlich wenig, wenn man bedenkt, dass Sie zur Beschreibung des Tages der Familie Musterfrau einige Regelungen und Einrichtungen bemühten, mit denen das SMSV gar nichts zu tun hat: das Eich- und Messamt ebenso wie das Landeskartellamt beim Wirtschaftsministerium.

 

Wenn Sie das Ministerium schon so nenne, müssen Sie auch mehr tun. Es ist doch kaum zu glauben, dass bei der Auflistung der politischen Schwerpunkte des Ministeriums im Internet, anders als beispielsweise die sicher auch notwendige „Rehabilitierung der Opfer des SED-Unrechts“, der VerbraucherInnenschutz nicht einmal mit einem Wort erwähnt wird. Das nenne ich nicht nur Schluderei, sondern leider nur zu bezeichnend.

 

Gehen wir nun dazu über, das Feld einmal abzustecken: Wir können im Verbraucherschutz, Frau Ministerin leider, nicht von Petra und Paul Musterfrau, ausgehen und vermeintliche Patentlösungen akzeptieren. Entgegen Ihrem ansonsten hübsch gewählten Bild möchte ich betonen, dass allgemeiner Verbraucherschutz gerade auch die individuellen Besonderheiten und Bedarfe berücksichtigen muss.  Schutz, Transparenz und Ermächtigung sind die Effekte, die Verbraucherschutz im Spannungsfeld zwischen mündigem bürgerschaftlichem Handeln und staatlich verordneter Kontrolle erreichen wollen muss.

 

Anliegen und Aufgabe des Verbraucherschutzes ist es auch, die Menschen beim Verbrauch bzw. Gebrauch von Waren und Dienstleistungen gegenüber den Produzenten bzw. Anbietern zu schützen und zwar vor möglichen negativen Folgen gesundheitlicher, finanzieller, ökologischer oder rechtlicher Art. Dieser besondere Schutzbedarf resultiert aus der strukturellen Benachteiligung der Verbraucher gegenüber der Markt- und Informationsmacht der Anbieter.

 

Mit anderen Worten: Verbraucherschutz reicht von der Wiege bis zur Bahre, oder, genauer formuliert, von der Windel bis zur Urne. Es liegt also auf der Hand, dass VerbraucherInnrechte und die Wahrnehmung der Interessen der VerbraucherInnen politische Querschnittsthemen sind.  Die geschilderte Komplexität des Verbraucherschutzes hat auch zur Folge, dass er als Rechtsgebiet nicht eindeutig abgrenzbar ist und ein alles regelndes Verbraucherschutzgesetz, sei es nun auf Bundes- oder Länderebene erlassen, nicht praktikabel umsetzbar wäre. Deshalb haben wir es mit einer Fülle von Einzelgesetzen und Regelungen zu tun, die sich entweder in der Hauptsache oder gewissermaßen „nebenher“ mit Verbraucherschutzfragen beschäftigen, wobei die formulierten Zielsetzungen dies nicht immer eindeutig zum Ausdruck bringen.

 

Ist das neue Ministerium für Verbraucherschutz auf diese fachliche Breite eingestellt? Aus unserer Sicht nicht. Werfen wir einen Blick auf die Aufgabenverteilung innerhalb des Ministeriums:
Was halten Sie eigentlich. Frau Ministerin, von der Bündelung der Zuständigkeiten für die VerbraucherInnenrechte im SMSV  in einer eigenständigen Abteilung mit Vetorecht in Verbraucherfragen? Bisher wird dieses Themengebiet durch die Abteilung 2 in Ihrem Haus abgedeckt. Die Abteilung 2, zuständig für Gesundheits- und Veterinärwesen sowie Verbraucherschutz, ist wiederum in 6 Referate unterteilt. Zu ihren Aufgaben gehören der Verbraucherschutz (das Referat 21), das Gesundheits- und Veterinärwesen, Arzneimittel- und Apothekenwesen sowie der Gesundheitliche Verbraucherschutz. Diese Zuständigkeitsverteilung an sich macht schon die eingeengte Sicht des Ministeriums auf den VerbraucherInnenschutz deutlich.
Schauen wir doch mal im Vergleich, wie das Bundesministerium sich zur Koordinierung der verschiedenen Bereiche aufgestellt hat: Es ist dort Sorge für die Verbraucher für folgende Bereiche, die in die Zuständigkeit des Wirtschafts,- des Innen-, des Umwelt-, des Gesundheitsministeriums fallen.

 

-> in einer entsprechend koordinierenden Funktion sieht sich nach eigener Beschreibung die entsprechende Abteilung für Verbraucherschutz des Bundes. In Sachsen, und ich sage es ungern: Fehlanzeige. Bezeichnend auch, dass es auf der Internetseite des SMSV kein eigenständiges Themenportal zum Verbraucherschutz gibt (zu Gesundheit, Familie, Soziales, Pflege und Ehrenamt aber sehr wohl) – soll man fragen: Stiefkind Verbraucherschutz? Aber wenigstens diesem Manko soll ja nun endlich abgeholfen werden.

 

Wir freuen uns, dass der Vorschlag der Berliner Kollegen im Bezug auf die Smiley-Kennzeichnung auf Ihr Interesse und Ihre Unterstützung stößt. Eigene Wege gehen – nun, das Modell kommt aus Dänemark und wurde dann von der rot-roten Koalition in Berlin, mangels einer bundeseinheitlichen Regelung, einfach in die Tat umgesetzt. Aber dann reden Sie nicht nur über sächsische Wege, sondern veranlassen Sie die Kennzeichnung. Was soll der Satz „Ich werde mich bei den Kommunen dafür einsetzen“ denn bedeuten – sie sind die zuständige Ministerin und mit der entsprechenden Verordnung sind die kommunalen Gesundheitsämter verpflichtet, die Guten zu kennzeichnen. Ihr Weg hätte einen Flickenteppich zur Folge.

 

Ein Wort zum Pflege-Tüv: Sie haben es angesprochen: Sachsen hat eine moderne Pflegelandschaft und im Durchschnitt eine Bewertung von 1.8 Zitat: auch wenn „in der Gewichtung der einzelnen Komponenten der Gesamtnote noch nachgebessert werden kann“. Damit meinen Sie doch, dass Mängel in der Pflege etwa durch einen schicken Empfangsbereich, eine gepflegte Cafeteria oder Gymnastikräume ausgeglichen werden können. Man könnte Ihre Worte so verstehen: Sie wissen, dass es Schmu ist, aber freuen sich trotzdem über die gute Note. Aus unserer Sicht ist das unhaltbar: hier besteht eindeutig Nachbesserungsbedarf.

 

Auch wir wollen, dass die bundesdeutschen Krankenkassen die Mittel für die unabhängige Patientenberatung in den kommenden Jahren aufstocken. Wenn Sie das wollen, müssen Sie sich dafür verwenden, dass dies im SGB 5 festgeschrieben wird. Es könnte dort zum Beispiel heißen, im Paragraf 20, dass nicht nur  gesundheitliche Selbsthilfegruppen, sondern auch eine  unabhängige Patientenberatung finanziert werden soll.  Auch der Einsatz des festgelegten Mittelaufwands, nämlich 55 Cent pro Versicherten und Jahr, muss von Ihnen kontrolliert werden. Aber jetzt ist es an der Zeit, sich aus Sachsen dafür einzusetzen, dass das eine Modellbüro in Leipzig nicht Ende des Jahres die Pforten schließen muss. Da hätte ich mir gewünscht, dass Sie diese Regierungserklärung nutzen, die frohe Kunde von der Sicherung des Projektes zu überbringen. Ich hoffe, wir können uns noch das Jahr über freuen.

 

Bei der Einführung der Lebensmittelampel haben Sie unsere volle Unterstützung. Auch mir liegt nichts ferner, als Menschen in ihren Lebensentscheidungen bevormunden zu wollen. Und freie Entscheidung bleibt auch mit der Ampel unangetastet. Aber es ist einfach ein Signal, wenn man am Ende des Einkaufes unbedacht nur rot und orange im Wagen hätte. Und darum steht für mich fest: hier muss sich der politische Wille gegen die Argumente der Lobbyverbände durchsetzen, dies ist im Interesse der Verbraucherinformation.

 

Anlass für die heutige Fachregierungserklärung ist offensichtlich die gestrige Unterzeichnung der Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat und der Verbraucherschutzzentrale Sachsen e.V. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, wenn die Arbeit der Verbraucherschutzzentrale langfristig abgesichert ist und gemeinsame Projekte und Zielvorgaben auf den Weg gebracht werden. Entscheidend ist dabei, auf welchem finanziellen Niveau, mit welchen Zielvereinbarungen und wie langfristig die Vereinbarung getroffen wird. Aber dann muss es auch langfristig sein – Dauer?

 

Ihre Schwerpunktsetzung bei der Lebensmittelsicherheit in allen Ehren, Frau Ministerin. Gute, biologisch wertvolle Lebensmittel muss man sich auch leisten können. Dem wirken andere Politikfelder gerade massiv entgegen – die Veröffentlichung des Berichtes des DIW zur Reichtums- und Armutsentwicklung spricht darüber Bände.

 

Das zentrale Anliegen meiner Fraktion in Punkto Verbraucherschutz war und ist die Stärkung eines durchsetzungsfähigen VerbraucherInnenrechtes, das die Rechte der Verbraucher gegenüber den Unternehmen und auch gegenüber den in den verschiedenen Bereichen des Verbraucherschutzes tätigen Behörden deutlich stärkt und aufwertet. VerbraucherInnenrechte müssen institutionell gestärkt und als öffentliche Aufgabe für staatliche Behörden und Ministerien und zivilgesellschaftliche Institutionen wie z.B. die Verbraucherzentralen verstanden werden.

 

Wir haben bereits in den vergangenen Legislaturperioden ein Verbraucherinformationsgesetz vorgelegt und auch unser „Informationsfreiheitsgesetz“ aus der 4. Wahlperiode ist hier von Bedeutung, welches sich vordergründig mit Datenschutzfragen befasst und wir werden genau an diesen Stellen weiter gehen. Meine Damen und Herren, Datenschutz ist auch Verbraucherschutz. Hier wird insbesondere der zweigleisige Ansatz unserer Verbraucherschutzpolitik deutlich, demnach der Informationsanspruch der Bürger mit einer Informationspflicht der Behörden und Unternehmen einhergehen muss. Ein Grundsatz der in der bestehenden Gesetzgebung und Praxis häufig noch verletzt wird.

 

Ein paar Worte zum Verbraucherinformationsgesetz: Verbraucherorganisationen haben in Praxistests bewiesen, dass das Gesetz, mit großen Hoffnungen gestartet, deutliche Mängel aufweist:

Die Behörden haben meist wenig Interesse, sachgerecht zu informieren zu irreführend gekennzeichneten Schinkenimitaten. Eine Anfrage der Verbraucherzentrale 2009  wurde nach 16 Monaten (!) Bearbeitungszeit erteilt. Bürgerinnen und Bürger werden bei Anfragen meist mit pauschalen und unkonkreten Antworten abgespeist. Selbst wenn es um gesundheitsschädigende Lebensmittel geht, werden die Namen von Herstellern oder Händlern ver- schwiegen. Kosten von zum Teil mehreren Hundert, im Einzelfall von über 1 000 Euro, sowie Bearbeitungszeiträume von mehreren Monaten entfalten eine erhebliche Abschreckungswirkung. Haushalte mit kleinem Geldbeutel werden dadurch von ihrem Informationsrecht abgehalten.

 

Im Grunde schützt das VIG in seiner jetzigen Form die Unternehmen vor allzu neugierigen bzw. besorgten Verbrauchern, bewirkt also das Gegenteil seines proklamierten Zieles - Schwarz-Gelb verweigert sich einer Novellierung. Das Ziel wird doch verfehlt, wenn die gesetzliche Regelung ist, man könne sich nach Lebensmittelverunreinigungen erkundigen, die betroffenen Produkte und Hersteller dürfen aber nicht genannt werden. Absurd! Im jetzigen Zustand ist das Gesetz nicht mehr als ein Feigenblatt – es ist zahnlos. Da verstehe ich Ihren Hinweis auf die von den Herstellern und Ämtern initiierten Bekanntmachungen nicht – die Information ist doch kraft- und nutzlos, wenn nicht auch genannt wird, welche Produkte von welchen Herstellern kontaminiert sind. Nennen sie endlich öffentlich die Verursacher der Verstöße! Welches Unternehmen, welche Firma war beteiligt? das interessiert die Verbraucher und nicht allein die Anzahl wie oft sie kontrollieren haben lassen. Und ich frage Sie: wird Ihre Plattform lebensmittelwarnung.de Ross und Reiter der Zitat „nicht sicheren“ Produkte künftig nennen? So lange dies nicht der Fall ist, werden wir Sie auch in Zukunft im Interesse einer umfassenden Verbraucherinformation und der generellen Informationsfreiheit mit Anträgen und Gesetzesinitiativen behelligen.

 

Neben der eindeutigen Mangelhaftigkeit der Regelungen selbst ist das nächste Problem die tatsächliche Umsetzung in der juristischen Praxis. Es ist eine traurige Tatsache, sehr geehrte Frau Ministerin, dass auch hier in Sachsen das Papier, auf dem verbraucherfreundliche Regelungen stehen, sehr sehr geduldig ist.

 

Was wir brauchen ist eine viel stärkere gesetzliche Verschränkung von Verbraucher- und Datenschutz. Einiges davon richtet sich an die Kollegen auf Bundesebene, soll aber aufgrund der grundlegenden Bedeutung hier genannt werden: es reicht nämlich zum Beispiel auch nicht, wenn eine Ministerin Aigner erklärt, wenn die Datenschutzbedingungen bei facebook so und so sind, dann trete sie aus. Mal abgesehen davon, dass sie das noch immer nicht gemacht hat, ist es mir und den allermeisten VerbraucherInnen wahrscheinlich ziemlich egal, ob Frau Aigner persönlich bei facebook ist, nicht egal ist aber, ob sie als Ministerin für die notwendigen gesetzlichen Regelungen zum Daten- und Verbraucherschutz sorgt!

 

Dazu gehört ein Gesetzentwurf mit der Überarbeitung der einschlägigen Gesetzes- bestimmungen mit dem Ziel normenklare rechtliche Bestimmungen zu schaffen im Hinblick auf:

 

  • eine strenge Beschränkung der Zugriffsmöglichkeiten von Sicherheitsbehörden auf soziale Netzwerke,
  • die Verpflichtung der Anbieter zur umfassenden Aufklärung über mögliche Risiken für persönliche Informationen,
  • die Verpflichtung der Anbieter, Vorsorge zu treffen, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten Dritter vermieden wird und auf die ent- sprechenden Risiken für die Rechte Dritter eindeutig hingewiesen wird,
  • die Gewährleistung einer nutzerfreundlichen Einstellbarkeit der Daten- schutzpräferenzen u. a. durch Maßnahmen des sog. Privacy by Design oder durch datenschutzfördernde Technologien,
  • die verpflichtende Geltung des Kopplungsverbots auch bei nicht markt- beherrschenden Unternehmen

 

Verbraucherschutz im Internet wirft eine völlig neue Dimension sowohl an Beratungserfordernissen als auch rechtlichen Regelungen auf: Bislang kann dieses Thema nur als Unterpunkt von den Verbraucherzentralen bearbeitet werden. Wir meinen, dass es hier auch eine Zusammenarbeit mit der Landespolizei zur Aufklärung und Prävention von Straftaten mit dem Tatmittel Internet geben muss.

Wie will die Staatsregierung sich dem Problem stellen?

 

Und da wir gerade bei Initiativen und Vorschlägen sind, wie das zuständige Ministerium getreu dem Motto der heutigen Debatte, den Verbraucher besser kennen lernen, befragen und schützen kann, so würde mir zum Beispiel:

  1. eine „Verbraucherverträglichkeitsprüfung“ bei allen Gesetzgebungsvorhaben einfallen.
  2. Vor allem in den Bereichen Reklamation, Transparenz und Information sind die VerbraucherInnenrechte gegenüber Unternehmen und Behörden zu stärken.
  3. Alle Auskunftsrechte sollten Kostenneutral gestaltet sein und vor allem müssen Unternehmen die VerbraucherInnenrechte grob verletzen auch öffentlich genannt werden dürfen!
  4. Die Einhaltung bestehender gesetzlicher Regelungen ist zu beachten und auch praktisch durchzusetzen. Es ist ja kein Zufall, dass die Verbraucherzentrale Sachsen derzeit eine Kampagne zur Evaluierung der Beschwerden zur belästigenden Telefonwerbung durchführt.
  5. Weitere Privatisierungen im öffentlichen Daseinsfürsorgebereich sind zu verhindern, da diese allzu häufig mit verschlechterten Verbraucherschutzbedingungen einher gehen.
  6. Das Thema VerbraucherInnenschutz muss in die Schulen und sonstige öffentliche Bildungseinrichtungen. Hier wäre eine Informationskampagne der Staatsregierung angezeigt.
  7. Das SMSV sollte sich endlich um die Bearbeitung der landesspezifischen Aspekte der neuen Märkte kümmern! Ich nenne hier nur die Stichworte Finanzdienstleistungen, Energie und Telekommunikation. Die Digitalisierung, beispielsweise im Rundfunkbereich, darf nicht auf Kosten der VerbraucherInnen eingeführt werden. Und last but not least:
  8. Das SMSV hat sicher zu stellen, dass regelmäßige und kontinuierliche Lebensmittelkontrollen durchgeführt werden. Dazu gehört auch eine ausreichende Personalausstattung der Kontrollbehörden und dass diesen umfassende Rechtsmittel in die Hand gegeben werden, um eventuelle Verstöße auch nachhaltig zu ahnden. Wir überprüfen die Ergebnisse, auch der Schwerpunktsetzungen dieser Kontrollen, regelmäßig mit Anfragen.

 

Ich hatte gehofft, Frau Claus würde auf die grundsätzliche Frage der Finanzierung des Verbraucherschutzes etwas ausführlicher eingehen. Denn aus meiner Sicht handelt es sich dabei sicherlich um eine öffentliche Aufgabe, aber nach dem Verursacherprinzip sollen UnternehmerInnen auch zahlen: deshalb unterstuetze ich ausdrücklich die Diskussion, die Bußgelder aus Kartellverfahren für den Verbraucherschutz einzusetzen. Seien Sie auf Landesebene ebenso mutig, meine Damen und Herren. Eine kleine Anfrage meinerseits läuft gerade um zu klären, ob sich das lohnt. Aber da wir gerade einmal in der Aussprache sind, wird Frau Staatsministerin ja vielleicht noch auf diese grundlegende Zukunfts- und Finanzierungsfrage eingehen.

 

Die Staatregierung ist im Zuge der Haushaltsbewirtschaftungsmaßnahmen in aller Härte mit dem Verbraucherschutz umgegangen, fast über die Grenze des Leistbaren hinaus. Wir werden sehr genau hinsehen, welchen Stellenwert die Staatsregierung letztlich dem VerbraucherInnenschutz auch in finanzieller Hinsicht beimisst, wenn der nächste Etat in diesem Hause verhandelt wird, denn am Gelde hängt bekanntlich oft, was in Fensterreden noch so rosig klang.

 

Dem Ausbleiben von Initiativen der Staatsregierung zur Sicherung von Verbraucherinteressen steht ein Katalog von Vorschlägen der demokratischen Opposition gegenüber: es wurde eine ganze Reihe von Anträgen zum Thema eingebracht, die jedoch ungeachtet ihres Inhalts stets abgelehnt wurden. Zu nennen wäre hier u.a. unser Antrag zur „Sicherstellung einer flächendeckenden, nachhaltigen und unabhängigen Verbraucherberatung in Sachsen“, der Antrag zum „Erhalt des freien Zugangs zu Umweltinformationen in Sachsen“ und vor allem der Antrag „Konzept zur Verbesserung des Verbraucherschutzes in Sachsen“. Im Zuge der letzten Haushaltsverhandlungen forderte die LINKE eine deutliche Verbesserung in der Finanzausstattung der Verbraucherzentralen und der personellen Ausstattung der Lebensmittelbehörden.

Darüber hinaus befassten wir uns mit vielen Einzelfragen des VerbraucherInnenschutzes. So z.B. mit den Bereichen Fahrgastrecht, ÖPNV, Energiepreise, Pflegequalität, Gesundheitsvorsorge, Abschaffung der Praxisgebühr, Sicherung der medizinischen Versorgung auf dem Land, Gemeindeschwestern, gentechnikfreier Anbau von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, kostenfreie und gesunde Schulmittagessenversorgung und vieles andere mehr. Dies, werte Kolleginnen und Kollegen, hat mit gelebtem Verbraucherschutz zu tun und wurde von den Regierenden abgelehnt..

 

Auch bei den von Briests führte der Verweis darauf, dass es ein so weites Feld wäre, nicht zu den wünschenswertesten Resultaten. Verbraucherinnenrechte sind Bürgerinnenrechte in der Sphäre der Wirtschaft. Taten tun Not, um dies zu verwirklichen.

 

Zusammenfassend muss leider konstatiert werden, dass das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, auch nach der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung mit der Verbraucherschutzzentrale Sachsen, dem Titelzusatz Verbraucherschutz nicht gerecht wird.  Die Weichen für entscheidende Zukunftsfragen und eine wirkungsvolle Koordinierung sind noch nicht gestellt worden.  So etwas nennt man Etikettenschwindel, sehr geehrte Frau Ministerin, und Etikettenschwindel ist ja bekanntlich ein Betätigungsfeld für den Verbraucherschutz. Wir alle wollen, dass die Lage sich verbessert - also fangen Sie in Ihrem Hause an!

  

Kontakt:

Marcel Braumann

Pressesprecher

Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag

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