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18.08.: Julia Bonk: Google Street View ist Geographie des globalen Dorfes – Doppelmoral beim Datenschutz kritisiert

 

Zur Diskussion um Google Street View erklärt Julia Bonk, Sprecherin für neue Medien der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag:

 

Ich habe tiefes Verständnis für alle, die der Sammlung und Verwertung von Daten im großen Stil, ob durch Staat oder ein Unternehmen, mit Skepsis begegnen. Daher halte ich es auch für wichtig, dass Menschen die Möglichkeit haben, der Abbildung des Hauses, in dem sie wohnen, im Internet zu widersprechen.

 

Nichtsdestotrotz bedeutet Google Street View aus meiner Sicht einen neuen Modernisierungsschub, vergleichbar mit der „Vermessung der Welt“ durch Alexander von Humboldt. Das globale Dorf, zu dem unsere Welt geworden ist, bekommt die zu ihm passende Geographie. Allen Menschen werden kostenlos Informationen zugänglich gemacht, die ihren Horizont erweitern, ihre Lebensorganisation erleichtern und zur Beschäftigung mit Regionen einladen, die sie sonst vielleicht nie kennengelernt hätten. Aus diesen Gründen verweise ich auf die positiven Aspekte dieses Angebots.

 

Es bleibt zu beachten, dass es sich bei Google Street View um eine privatwirtschaftliche Initiative handelt, die nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten die von ihr digital erschlossene Fläche verkauft. Deswegen bleiben zum einen die Einspruchsrechte wichtig und stellt sich zum anderen die Frage: Was tut die öffentliche Hand für einen nichtkommerziellen öffentlichen Raum im Internet, eine Agora der Bürgerinnen und Bürger? Hier besteht Nachholbedarf!

 

Unabhängig von unterschiedlichen Standpunkten würde ich mir in der Debatte um Google Street View weniger Aufgeregtheit wünschen. Bei Google Maps ist längst jedes Gebäude klar erkennbar, und in Sachsen kann jedermann beim Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Luftbilder bestellen, auf denen großflächig jedes Haus und jeder Baum zu sehen ist.

 

Fassaden gehören zum öffentlichen Raum. Eine Politik, die einerseits Hartz-IV-Empfängern bei der Ermittlung ihrer Bedarfsgemeinschaftsverhältnisse bis ins Schlafzimmer folgt und andererseits Erregung wegen der Internet-Präsenz von Haus-Ansichten schürt, die sowieso jedermann jederzeit fotografieren darf, ist datenschutzpolitisch unglaubwürdig und praktiziert zumindest doppelte Moral.

 

Stattdessen sollten wir mit dem Thema aufgeklärt und souverän umgehen: Im Unterschied zur Sozialdaten-Schnüffelei des Staates dient Google Street Views nicht der Entmündigung von Menschen, sondern stellt ihnen Informationen zur freien Lebensgestaltung zur Verfügung

 

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17.08.2010 Neustädter Pressemitteilung

 

Zur Sondersitzung des Ortsbeirates Neustadt zum DVB Hochhaus erklärt die Dresdner Landtagsabgeordnete Julia Bonk:

 

Denkmal der Moderne zum neuen Tempel des Konsums? Offene Nutzung für das DVB-Hochhaus!

  

Kernstück des Bauvorhabens „Einkaufszentrum und Bürgerhaus am Albertplatz“ soll laut Bebauungsplan die Schaffung einer Verkaufsfläche von sage und schreibe 7.000 Quadratmetern (davon zwei großflächige Verkaufseinrichtungen) sein. Über diese soll sich das Projekt finanzieren. Ein Projekt in dieser Größenordnung dürfte nach allen Erfahrungen lediglich für Großketten interessant sein. Damit ist dies nun das dritte Projekt zur Schaffung von Verkaufsflächen am Rande der Neustadt.

Dresden erfährt zunehmend den Umbau zur Einkaufshauptstadt, wenn man an die vielen neu entstehenden Flächen in der Innenstadt plus jene im Elbe-Park denkt. Ich halte es für extrem problematisch, wenn dieser Trend nun auch in die Neustadt rübergezogen werden soll.

 

Die Auswirkungen auf den kleinteilig strukturierte Einzelhandel in der Neustadt sind nicht absehbar.  In einer Bürgerbefragung, die wir als Linke im Umfeld des Hauses durchgeführt haben, sprach sich die überwiegende Mehrzahl für die Schaffung offener Jugendtreffs oder nichtkommerzieller Angebote aus. Das Vorhaben der Projektbetreiber muss angesichts der allseits gewünschten baulichen Rettung des Objekts gewürdigt werden. Dennoch dürfen die Risiken für die gewachsene Struktur berücksichtigt und sozialen Angeboten ein größerer Stellenwert eingeräumt werden. Auch der Flächennutzungsplan wird „nach Rechtskraft des Bebauungsplans im Wege der Berichtigung angepasst.“

 

 Das ehemalige DVB-Hochhaus am Albertplatz ist ein Baudenkmal der Moderne, das im Interesse der Neustädterinnen und Neustädter und aller Dresdner einer Nutzung zugeführt werden muss, die so offen wie möglich ist. Einkaufsmöglichkeiten allein reichen nicht aus, davon hat die Stadt bereits genug.

 

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10.06.2010: Julia Bonk: Jugendmedienschutz-Staatsvertrag völlig realitätsfern

 

Auf der Tagesordnung der Ministerpräsidentenkonferenz steht heute die Unterzeichnung der Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags. Dazu erklärt die Sprecherin für Datenschutz und neue Medien der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Julia Bonk:

 

Die Eile, mit der das von allen Seiten als unausgegoren bezeichnete Vertragswerk nunmehr durchgeboxt werden soll, ist verwunderlich: Linke haben sich ebenso dagegen zu Wort gemeldet wie Grüne, der FDP-Bundesparteitag hat sich dagegen ausgesprochen, die SPD und die AG Medien der Fraktionsvorsitzendenkonferenz der CDU. Was dort jetzt trotzdem passiert, kann man nicht anders bezeichnen als einen Versuch des „Augen zu und durch". Auch die involvierten Institutionen etwa zur Alterskontrolle und die Internetwirtschaft hatten noch erheblichen Diskussions- und Änderungsbedarf angemeldet.

 

Das wird den Ministerpräsidenten nichts nützen: denn die oben aufgezählten Parteien entscheiden in Landtagen über die Ratifzierung, und so ist es mehr als ungewiss, ob dieser Staatsvertrag letztlich erfolgreich sein wird. Mit einem Antrag auf dem Mai-Plenum hatte die LINKE den Ministerpräsidenten aufgefordert, angesichts des erheblichen Diskussionsbedarfes keine Unterzeichnung vorzunehmen und die Einwände ernst zu nehmen.

 

Selbst wenn die Rundfunkkommission sich darauf verständigt hat, weitere kleine Korrekturen am JMStV  bezüglich des Systems der Altersfreigaben vorzunehmen und die Evaluierungsfrist von vier auf drei Jahre zu verkürzen, sind doch grundlegende Einwände nicht berücksichtigt worden: Die vorgesehene Alterskennzeichnung für alle Online-Inhalte stellt vor allem den Bereich des User Generated Contents, Kennzeichen des „Web 2.0", vor eine schier unlösbare Aufgabe - alles zu filtern. Außerdem werden Forenbetreiber und Blogger nach wie vor den gleichen Regelungen unterworfen wie die großen Content-Anbieter, wobei sie sich kaum die entsprechenden Institutionen zur Altersfreigabe leisten können. Für DIE LINKE bleibt es dabei, der vorliegende Jugendmedienschutzstaatsvertrag ist weder geeignet, noch notwendig, geschweige denn verhältnismäßig.

 

Erinnern wir uns noch einmal kurz an die Geschichte: Die Ministerpräsidenten wollten Sendezeiten im Internet als Maßnahme zum Jugendschutz verwirklichen - das ist beinahe traurig absurd. Die jetzt im Staatsvertrag enthaltenen Regelungen gehen ebenso an der Realität vorbei, aber schieben den schwarzen Peter den Seitenanbietern zu. Wirklicher Jugendmedienschutz müsste Kinder und Jugendliche ernst nehmen, müsste investieren in Medienbildung, in Medienerziehung und Mediensozialarbeit. Diese Bereiche sind jedoch gerade von den schlimmsten Mittelkürzungen seit Jahren betroffen. Vorschnelles Unterzeichnen kann nicht über die massiven Probleme hinweg täuschen.

 

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30.04.2010: Julia Bonk, Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag für Daten- und Verbraucherschutz sowie Neue Medien, erklärt:

 

Seit der Einführung der Online-Petition hat es in Sachsen kein einziges als Massen-Petition  bezeichnetes Ersuchen dieser Art gegeben. Warum? Weil es einfach nicht möglich ist.

 

Der Grund ist der fehlende „Mitzeichnungs-Button“ auf der Internet-Seite des Landtages, den es z. B. bei der Bundestagsverwaltung gibt. Massenpetitionen sind ein häufig genutztes Mittel, um auf politische Missstände aufmerksam zu machen. Wenn es die Online-Petition gibt, muss es auch die Online-Massenpetition geben. Das Fehlen stellt einen Einschnitt in die politische Willensbildung der Bevölkerung dar. Diese auch im Internet zu ermöglichen, ist zeitgemäß und entspricht den Kommunikationsgewohnheiten der Bürgerinnen und Bürger.

 

Ich habe dieses Problem gegenüber der Landtagsverwaltung bereits persönlich angesprochen, weil ich erlebt habe, wie das technische Fehlen dieser Möglichkeit Bürgerinitiativen vom breitenwirksamen Verfolgen ihrer Interessen abgehalten hat. Eine Veränderung der Lage darf sich nicht auf unbestimmte Zeit hinziehen: Die Programmierung des „Mitzeichnungs-Buttons“ ist einfach, und mit jedem weiteren Monat, gerade im Vorfeld der anstehenden Haushaltsverhandlungen, fehlt dieses Element der direkten Demokratie schmerzlich.

 

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12.04.2010: Bonk: Beim Pokern um Mobilfunk-Frequenzen auch an Nutzer/innen denken! 

 

Zur heute beginnenden Versteigerung zahlreicher Mobilfunkfrequenzen durch die Bundesnetzagentur erklärt die Sprecherin für Daten-, Verbraucherschutz und neue Medien der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Julia Bonk:

 

Wenn am heutigen Montag ab 13 Uhr in einer ehemaligen Kaserne vier große Netzbetreiber ihre Gebote in getrennten, abhörsicheren Räumen abgeben, wird es wieder einmal um Milliardensummen für die strategischen Planungen der großen Kommunikationskonzerne gehen, denn mit diesen Frequenzen soll einer der Zukunftsmärkte schlechthin, das mobile Internet, neu aufgeteilt werden. Da dies erneut marktförmig geschieht, müssen soziale Standards vorgesehen werden.

 

Bei der Auktion der Bundesnetzagentur sind jene Frequenzen begehrt, die früher für den terrestrischen Fernsehempfang reserviert waren. Vor allem die ländlichen Räume, die zur Zeit weder mobile noch stationäre Breitbandanschlüsse haben, könnten damit endlich mit schnellen Internetverbindungen versorgt werden. Vom Grundsatz her eine positive und unterstützenswerte technische Entwicklung. Es wird Zeit, die strukturelle Benachteiligung dieser Gebiete zu beenden, das Ergebnis ist daher auch für Sachsen von großer Bedeutung.

 

Im Vorfeld sollte allerdings bedacht werden, dass der Nutzen für den Internetsurfer nicht zum Nachteil für den Empfänger des terrestrischen Digitalfernsehens wird. Verbraucherschützer und Programmanbieter kritisieren zu Recht, dass die neue Mobilfunktechnik LTE (Long Term Evolution – UMTS Nachfolger) Störungen anderer Funkdienste, wie zum Beispiel des terrestrischen Digitalfernsehens, verursachen kann und die Bundesnetzagentur noch nicht einmal die Verantwortlichkeiten für mögliche Störfälle festgelegt hat. Es muss aus meiner Sicht aber wenigstens geklärt werden, dass der Verursacher für die Behebung evtl. Störungen verantwortlich ist und nicht der betroffene Verbraucher. Dies sollte, angesichts der gehandelten Summen, eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein.

 

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02.03.2010: Bartl/Bonk zum Vorratsdatenspeicherungs-Urteil: Datensammelwut des Staates wird auch in Sachsen Riegel vorgeschoben

 

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) zur Vorratsdatenspeicherung erklärt der stellvertretende Vorsitzende und rechtspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Klaus Bartl:

 

Die höchstrichterliche Feststellung, dass es sich bei der Speicherung „um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt“, handele, ist eine schallende Ohrfeige für die Initiatoren, Zustimmer und Befürworter dieses Gesetzes. Zu den Beihelfern des festgestellten Verfassungsbruchs gehören bekanntlich auch Sachsens Christ- und Sozialdemokraten, die seinerzeit alle Initiativen unserer Fraktion im sächsischen Landtag zur Verhinderung dieses Datenordnungsgesetzes im Bundesrat zurückwiesen.

 

Nichtsdestotrotz besteht zu einem undifferenzierten Jubel kein Anlass. Das BVG hat nämlich erstmals die verdachtslose Speicherung aller Telekommunikationsdaten für grundsätzlich zulässig erklärt, nur den Weg der gesetzlichen Ausgestaltung hat es abgelehnt. Steht die Frage, ob die FDP jetzt standhaft genug ist, zu erwartende Begehrlichkeiten auf gesetzliche Nachbesserung abzuwehren. Nur dann wäre der heutige Jubel des liberalen sächsischen Justizministers berechtigt.

 

Die Sprecherin der Fraktion DIE LINKE für Daten- und Verbraucherschutz sowie neue Medien Julia Bonk, fügt hinzu.

 

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, dass die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung mit dem Art. 10 Abs. 1 GG nicht vereinbar sind, ist außerordentlich zu begrüßen. Ich freue mich darüber auch als eine der vielen Antragsteller/innen der Klage. Mit der Entscheidung, dass die Regelung „insgesamt verfassungswidrig und nichtig" ist, hat das BVG der ungebremsten Datensammelwut des Staates einen Riegel vorgeschoben. Somit ist das Grundrecht auf Unverletzlichkeit des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (zumindest vorerst) wieder hergestellt und folgerichtig der unbegründete Generalverdacht gegenüber großen Teilen der Bevölkerung aufgehoben. Ein Sieg für das Grundgesetz! Die Daten müssen jetzt umgehend gelöscht werden.

 

Dem Anliegen des Schutzes der Persönlichkeits- und Grundrechte räumt das BVG mit dieser Entscheidung endlich wieder den Vorrang gegenüber den unverhältnismäßigen Datensammelansprüchen der Sicherheitsbehörden ein.

 

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25.02.2010: Julia Bonk: Ab welchem Alter darf man LINKE Internet-Seiten

angucken? Jugendmedienschutz-Staatsvertrag unpraktikabel  

 

Zum Arbeitsentwurf des Vierzehnten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge, der die Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages von 2002 beinhaltet und die Übernahme von Jugendmedienschutzregeln aus dem Rundfunkbereich auf das Internet vorsieht, erklärt die Sprecherin für Daten-, Verbraucherschutz und neue Medien der Fraktion DIE LINKE Julia Bonk:

 

Jugendmedienschutz ist ein zu wichtiges Thema, als dass es sich für unpraktikable Schnellschüsse eignet. Die Ministerpräsidenten wollen mit dem genannten Entwurf das im Rundfunk tatsächlich Bewährte einfach auf das Internet übertragen. Und dies nur, weil sie ihre Kompetenzen und Zuständigkeiten nicht in Frage stellen wollen. Im Unterschied zu den ersten Entwürfen sollen Internetprovider nun allerdings doch nicht als Anbieter gelten. Die Haftung der Internetanbieter wurde also erheblich zurückgenommen, sie sollen nicht zu Sperren verpflichtet werden. In diesem zentralen Punkt ist der neue Entwurf tatsächlich besser als seine Vorläufer. Doch ist er andererseits in einigen weiteren Punkten bürokratisch aufgeblasen und für die moderne Medienpraxis untauglich:

 

Zum Beispiel erscheint es absurd, den Jugendschutz im Internet über die Zuweisung von Sendezeiten (analog zum Fernsehen) verbessern zu wollen. Unklar ist auch die Regelung, nach der die Kommission für Jugendmedienschutz für das Internet zuständig sei. Aber was passiert beispielsweise mit Filmen und Spielen, die heute zunehmend über das Internet konsumiert und angeboten werden, aber weiterhin durch die FSK begutachtet werden? Hinzu kommt, dass das Ausland komplett ausgeblendet wird. Vor allem aber werden mit der vorgeschlagenen Alters-Kennzeichnung (ab 6 Jahre, ab 12 Jahre, ab 16 Jahre und ab 18 Jahre) und der Pflicht, nutzergenerierte Inhalte auf jeden Fall altersstufengerecht zu filtern, viele nichtkommerzielle Anbieter absehbar überfordert. Da für falsche Altersfreigaben hohe Geldstrafen vorgesehen sind, könnte diese Vorschrift letztlich dazu führen, dass Anbieter prophylaktisch ihr Angebot ab 18 Jahre kennzeichnen und so neue Hürden im Netz entstehen.

 

Das Gesetz sorgt nur für Stress bei den Websitebetreibern, ohne dass der Jugendschutz verbessert wird. Der Jugendmedienschutz braucht einen Neustart. Um auf ein Problem hinzuweisen, dass sich für die Anbieter von Internetseiten in Zukunft stellen würde, habe ich mich schriftlich mit der Nachfrage an das zuständige Ministerium gewandt, welche Altersfreigaberegelung denn für die Internetseiten meiner Fraktion gelten sollten. Fällt sie unter die Bestimmung von „Sendungen zum politischen Zeitgeschehen im Rundfunk und vergleichbare Angebote bei Telemedien“ (JMSTV), sollten die Inhalte unterschiedlich ausgewiesen werden usw. – lauter Fragen, deren Beantwortung für die weitere Diskussion spannend sein wird.

 

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05.02.2010: Bonk / Bartl: Versammlungsgesetz als wirkungslos vorgeführt – gegen Nazis helfen jetzt nur noch mündige, mutige Bürger  

 

Zur Entscheidung des Dresdner Verwaltungsgerichts, dass die Nazis auf 13. Februar in Dresden marschieren dürfen, erklärt die Dresdner Abgeordnete der LINKEN, Julia Bonk:

 

Das Versammlungsgesetz der schwarz-gelben Koalition und das Sicherheitskonzept der Dresdner Stadtverwaltung sind auf ganzer Linie gescheitert. Die fatale Strategie, mit dem Abbau von Grundrechten den Nazispuk zu bändigen, hat die erwartete Niederlage erlitten. Nun muss es darum gehen, zivilgesellschaftliches Engagement zu stärken und zu unterstützen, statt ihm mit juristischer Repression Steine in den Weg zu legen.  

 

Nach der heutigen, von der Fraktion DIE LINKE angestrengten Sondersitzung des Verfassungs-, Rechts –und Europaausschusses des Sächsischen Landtags zu den Anträgen der LINKEN „Unverzügliche Initiative der Staatsregierung zur Schaffung einer verfassungskonformen Rechtsgrundlage zur Unterbindung rechtsextremer Versammlungen und Aufzüge in Sachsen“  und „Keine Behinderung und Kriminalisierung friedlichen zivilgesellschaftlichen Engagements gegen den Naziaufmarsch am 13. Februar in Dresden“ erklärt der rechtspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Klaus Bartl:

 

Regierung und Koalitionsmehrheit haben die ihnen von uns mit unserem Antrag auf ein funktionstüchtiges, verfassungsgemäßes Versammlungsgesetz gebotene letzte Chance verpasst, den Weg für eine kurzfristige Reparatur des neuen sächsischen Versammlungsrechts zu beschreiten. Damit tragen CDU und FDP mit Blick auf den 13. Februar in Dresden die Verantwortung für Unsicherheiten und Sicherheitsrisiken in jeder Hinsicht.

 

Dass Herrn Schiemann nichts Besseres einfällt, als das Chaoten-Totschlagsargument gegen jegliches zivilgesellschaftliche Engagement zu ziehen, zeigt nur, dass die Koalition immer noch nicht begriffen hat, was das Einzige ist, was den Naziaufmarsch noch verhindern kann: Mutige mündige Bürgerinnen und Bürger, die nicht kriminalisiert werden dürfen.

 

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19.01.2010: Gebhardt / Bonk / Bartl: Keine Kriminalisierung des Protests gegen Naziaufmarsch in Dresden! Kritik an Durchsuchung

 

Der innenpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE und Landesvorsitzende der LINKEN Sachsen, Rico Gebhardt, erklärt zur heutigen Durchsuchung und Beschlagnahme von Material zum 13. Februar:

 

Im Zuge des Durchsuchungsbeschlusses eines Dresdner Amtsrichters gegen das Büro eines breiten Bündnisses, das aus Parteien, Gewerkschaften und Vereinen besteht, sind die Räumlichkeiten der LINKEN Sachsen betroffen, in denen sich dieses Büro befindet. Wir stellen zwar fest, dass sich die Durchsuchung nicht direkt gegen die DIE LINKE gerichtet hat und dass kein originäres Material der LINKEN beschlagnahmt wurde. Ungeachtet dessen ist aus unserer Sicht die Aktion der Staatsanwaltschaft dennoch unannehmbar: Der von zahlreichen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens unterzeichnete Aufruf des Bündnisses „Dresden Nazifrei“ ist eine legitime und berechtigte Meinungsäußerung angesichts des Missbrauchs des 13. Februars in Dresden durch den europaweit größten Naziaufmarsch.  

 

Die Dresdner Abgeordnete der LINKEN, Julia Bonk, kommentiert die Durchsuchung:

Es ist politisch nicht hinnehmbar, dass ein breites demokratisches Spektrum mit polizeilichen Mitteln kriminalisiert wird, weil es dazu aufruft, sich einem Naziaufmarsch entgegen zu stellen. Soll es in Dresden weiter hingenommen werden, dass der europaweit größte Neonaziaufmarsch ungehindert durch die Stadt ziehen kann? Es gehört zur Meinungsfreiheit, deutlich aufrufen zu können - was nicht bedeutet, dass der Aufruf zu einer Straftat gemeint ist, sondern dass im Rahmen einer angemeldeten Kundgebung gegen den Naziaufmarsch demonstriert werden soll. Daraus juristische Schritte abzuleiten, ist eine Brüskierung des zivilgesellschaftlichen Engagements.

 

Der rechtspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Klaus Bartl, fügt hinzu:

Der Durchsuchungsbeschluss bezeichnet die Aufforderung, einem Naziaufmarsch, den er selbst einen solchen nennt, entgegenzutreten, als „grobe Störung des Aufzugs“, die strafrechtlich verfolgt werden müsse. Das Bundesverfassungsgericht hat erst in seiner Entscheidung vom 4.11.2009 festgestellt, dass Naziaufmärsche aus der Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes heraus sehr wohl versammlungsrechtlich verboten werden können. Geschieht dies nicht, ist es definitiv vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, dazu aufzurufen, einem solchen Aufmarsch friedlich entgegenzutreten.